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Kinderrechte

Bei uns erhalten die Kinder ihr Recht auf Meinungsbildung und Mitbestimmung. Von daher wird nicht nur für, sondern mit Kindern geplant. Neben dem Elternrat haben wir auch einen Kinderrat. Wir halten das Recht der Kinder, sich mit Gefahren auseinanderzusetzen und Gefahren zu verstehen, für wichtig für die Entwicklung einer sicheren Persönlichkeit. Unsere Kinder erfahren Regeln des Brandschutzes und Umganges mit Gefahren. Die Gleichbehandlung der Kinder unabhängig von Geschlecht, Staatsbürgerschaft oder Abstammung ist uns selbstverständlich. Jedes Kind hat ein Recht auf seine eigene individuelle Entwicklung, Schutz vor Gewalt und ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Kinder sollen nicht zu Entscheidungen gedrängt werden, deren Folgen sie nicht abschätzen können. Die Kinder sollen Raum haben in allen Angelegenheiten ihre Meinung zu äußern. Wir erziehen die Kinder kindgerecht und im Sinne der Menschenrechte unter Berücksichtigung der Würde des einzelnen Individuums. Zu den Rechten des Kindes gehört es auch, dass sie ihren Lebensalltag, ihre Abläufe und Tätigkeiten in der Kindertagesstätte störungsfrei vollziehen können, dass sie ihren Raum für persönliches Erleben und Entfalten erhalten. Dies fordert von Erwachsenen eine erhöhte Form von Sensibilität und Interesse, sowie entsprechend eigenes Zurücknehmen aus dem Raum des Kindes.